Die Gebühren
Seit dem 1. Juli 2023 gilt eine neue Gebührenordnung:
Einzelgrab:
a) bei einer Ruhezeit von 20 Jahren: 3.400,00 €
b) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 2.700,00 €
Einzelgrab als hälftige Nutzung eines Doppelgrabs:
a) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 2.050,00 €
Doppelgrab (als Tiefengrab hintereinander):
a) bei einer Ruhezeit von 20 Jahren: 5.100,00 €
b) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 4.100,00 €
Grabstätte in der Gemeinschaftsgrabstätte
a) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 1.350,00 €
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.