Gebühren

Die Gebühren


Seit dem 1. Juli 2023 gilt eine neue Gebührenordnung:


Einzelgrab:

a) bei einer Ruhezeit von 20 Jahren: 3.400,00 €

b) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 2.700,00 €



Einzelgrab als hälftige Nutzung eines Doppelgrabs:

a) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 2.050,00 €

 

Doppelgrab (als Tiefengrab hintereinander):

a) bei einer Ruhezeit von 20 Jahren: 5.100,00 €

b) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 4.100,00 €


Grabstätte in der Gemeinschaftsgrabstätte

a) bei einer Ruhezeit von 15 Jahren: 1.350,00 €

 

Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.




Gebührenordnung zum Herunterladen Friedhofssatzung zum Herunterladen
Share by: